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Aktuelles

Neuigkeiten der Schneider Hausverwaltung GmbH

Coronavirus / COVID19 - Update

Sehr geehrte Eigentümer,

auch nach der aktuellen Verordnung des Landes Baden-Württemberg besteht leider weiterhin keine Möglichkeit, Eigentümerversammlungen einzuberufen und durchzuführen. Solange die Gaststätten und Hotels noch geschlossen bleiben müssen, fehlen uns für einige Liegenschaften auch die erforderlichen Räumlichkeiten für Eigentümerversammlungen.

Eigentümerversammlungen können wir demnach aktuell nicht planen oder festlegen, bis eine gewisse Entwarnung und Terminsicherheit möglich ist. Voraussichtlich werden wir frühestens ab September 2020 die ordentlichen Wohnungseigentümerversammlungen größerer Liegenschaften abhalten können.

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Coronavirus / COVID19 - Update

Sehr geehrte Eigentümer,

die aktuellen Entwicklungen zwingen auch uns zu drastischen Änderungen in unserem geplanten Ablauf unserer Eigentümerversammlungen sowie dem laufenden Geschäftsbetrieb.

Aufgrund der aktuellen dramatischen Entwicklungen sowie Schließung der Gaststätten und Versammlungslokale werden auch wir der Aufforderung unserer Bundes- und Landesregierung folgen und sämtliche geplante Eigentümerversammlungen absagen und auf unbestimmte Zeit verschieben.

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Coronavirus / COVID19

Wir sind es als Verwalter gewohnt, täglich auf außergewöhnliche und unerwartete Ereignisse zu reagieren. Allerdings ist die aktuelle Situation auch für uns ungewöhnlich und wir müssen uns täglich neu auf die neuen Situationen und staatlichen Anordnungen einstellen.

Deshalb haben Sie bitte Verständnis dafür, dass unser Büro derzeit für Besucher geschlossen bleibt. Selbstverständlich sind wir weiterhin telefonisch, per Mail oder Fax sowie im Notdienst für Ihr Anliegen erreichbar.

Wir werden auch trotz des teilweisen Ausfalls von Mitarbeitern durch die Schul- und KITA-Schließungen weiterhin unseren Betrieb aufrecht erhalten und für Sie im Einsatz sein.

Aufgrund der allgemeinen Verunsicherung nach dem Auftreten des Coronavirus und der Empfehlung, Menschenansammlungen zu meiden, müssen Sie selbstverständlich selbst einschätzen und entscheiden, ob Sie an der jeweils anstehenden und bereits eingeladenen Eigentümerversammlung persönlich teilnehmen wollen. Das Wohnungseigentumsgesetz sieht für solche Fälle weiterhin vor, dass Vollmachten zur Vertretung auf der Eigentümerversammlung erteilt werden können. Damit der Eigentümergemeinschaft keine Kosten und Zeitverzögerungen entstehen, empfehlen wir Ihnen, eine Stimmrechtsvollmacht unterzeichnet an uns zurückzusenden, für den Fall, dass Sie nicht teilnehmen können oder wollen. Selbstverständlich werden Sie nach der Eigentümerversammlung, durch Übersendung eines Protokolls, über den Verlauf informiert. 

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2. Immobilienseminar

Nach dem großen Erfolg unseres 1. Immobilienseminars laden wir Sie am 

Freitag, den 24.01.2020, ab 14.00 Uhr im Lutherhaus, Schwetzingen

zu unserem 2. Immobilienseminar für Verwaltungsbeiräte und interessierte Eigentümer ein.

Es erwarten Sie interessante Vorträge und erfahrene Dozenten. Informieren Sie sich bie unseren Dienstleistern und Ausstellern. 

Wir freuen uns auf einen interessanten Nachmittag mit Ihnen!

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