Wir beraten und betreuen Sie gerne bei Fragen zu Ihrer Immobilie.
Schneider Hausverwaltung GmbH
Schubertstr. 1
68758 Hockenheim
Tel.: 06205 - 94 16 0
Fax: 06205 - 94 16 30
E-Mail: info@schneider-hv.de
Qualitative Standards und verbindliche Verhaltensregeln schaffen Wettbewerbsvorteile am Markt. Ein Kodex, der zusammenführt und in Konflikten hilft.
Nicht jeder. Die Mitglieder des BVI sind Immobilienverwalter, die hauptberuflich auf Verwaltungs- und Betreuungsaufgaben im Bereich der Immobilienwirtschaft spezialisiert sind. Deren Kompetenz wird durch hohes Ausbildungsniveau und die Verpflichtung zu ständiger Weiterbildung gesichert.
Immer mehr. Professionell arbeitende BVI-Immobilienverwalter bieten ihre Leistungen nach den Grundsätzen guter Kaufmannsart an. Das heißt, sie arbeiten existenzsichernd, orientieren sich nach regionalen Marktlagen, berücksichtigen objektspezifische Besonderheiten, vervollkommnen ihre Angebote nach modernen wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen. Bei all dem setzen sie die Interessen des Kunden ganz oben an. Der ihnen anvertraute Grundbesitz wird nach bestem Wissen und Können verwaltet und bewirtschaftet, vor Schaden bewahrt, in seinem Substanzwert erhalten und vermehrt. Dabei integer und ehrenhaft zu handeln, ist selbstverständlich. So treten Immobilienverwalter auch in der Öffentlichkeit auf.
Aufmerksam. BVI-Immobilienverwalter organisieren ihre Arbeit sorgfältig entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Kunden werden umfassend und zeitnah informiert, ihr Standpunkt wird berücksichtigt. Sie können sich auf Fairness und Offenheit verlassen. Sie werden unabhängig und neutral beraten, auf Fristen hingewiesen. Ihre legitimen Interessen werden mit gebotener Vertraulichkeit gewahrt. Angebote werden erst abgegeben, wenn ausreichende Informationen über Art und Umfang der gewünschten Leistungen vorliegen. Die Leistungen werden detailliert und nachvollziehbar aufgelistet und abgerechnet.
Sorgsam. BVI-Immobilienverwalter sind unbestechlich. Sie haften innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen als Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Dafür sind sie ausreichend versichert. Die anvertrauten Kundengelder werden auf einem oder mehreren, von den eigenen Konten getrennten Bankkonten verwahrt und geschützt.
Fair. Die Bewerbung mehrerer Verwalter für die Übernahme eines Auftrages ist legitim, wenn dieser offiziell vakant ist. Sie stellt keinen Interessenskonflikt dar. Bewirbt sich ein Mitglied des Berufsverbandes um die Übernahme eines Auftrages, den ein anderes Mitglied inne hat und der vakant wird, ist über diese Bewerbung zu informieren. Allerdings stellt der Versuch, einem anderen Mitglied den von ihm ausgeübten Auftrag abspenstig zu machen, einen Verstoß gegen die Berufsgrundsätze dar. Solche Bewerbungen sind unverzüglich zurückzuziehen. Als unlauter gilt, mit dem Hinweis auf einen Mitbewerber ein reduziertes Leistungsangebot abzugeben. Unzulässig ist, zur Sicherung eines Auftrags mittelbaren oder unmittelbaren Druck auszuüben, sei es durch ein Angebot, durch eine Zahlung, ein Geschenk, einen Gefallen oder anderes.
Korrekt. Am Ende eines Auftrages gibt der Verwalter dem Auftraggeber alle Unterlagen und die ihm gehörenden Vermögenswerte unverzüglich zurück. Er erteilt dazu alle notwendigen Auskünfte, klärt über offene Probleme auf und verschleiert nichts.
Nur in seriöse. Kein BVI-Immobilienverwalter ist für eine Unternehmung oder ein Geschäft tätig, das den eigenen Status in Verruf bringen kann und den Grundsätzen seriöser Arbeit zuwider handelt. Arbeitet ein Immobilienverwalter für Dritte, so gibt er diese an und informiert über deren Geschäftsfeld.
Umfassend. Sie sind nicht nur ihrem eigenen Unternehmen und ihren Kunden gegenüber verantwortlich. Treten sie Dritten gegenüber als Partner eines fremden Unternehmens auf, verantworten sie jeden Verstoß gegen Rechtsgrundsätze oder Arbeitsvorschriften, der von Angestellten dieses Unternehmens begangen wird. Es sei denn, der Verstoß erfolgte ohne eigenes Wissen und Verschulden und es wurden alle Anstrengungen unternommen, dem vorzubeugen.
Ehrlich. Sie setzen alle Beteiligten und den Berufsverband über eine Interessenkollision und ihren Standpunkt in Kenntnis. Sie stimmen ihr weiteres Verhalten mit dem Berufsverband ab. Sie unterwerfen sich dem Vermittlungsergebnis der unabhängigen Schiedsgerichtsbarkeit der Landes- oder Bundeskommission des Berufsverbandes.
Dem eigenen Gewissen.
Dem Auftraggeber.
Dem BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.